Zitate

Schweizer Integrität ade

"Die nachweislich befleckte Integrität der Schweiz hat meiner Meinung nach den Ursprung in der politischen Abhängigkeit der Justiz. Bundesrichter und Staatsanwälte werden von den politischen Parteien gestellt. Die Anwärter müssen sich in den Parteien hochdienen und sich Richterämter mit Parteispenden erkaufen: Um dann unabhängig zu sein?"

Sandra Renggli, Standpunkt-Autorin, Schweizer Integrität ade, züriost 22.02.2020

Richterwahl, Parteienproporz und Parteisteuern

"Der Vorwurf muss sich gegen die Parteien selber richten, die sich in Form der Richtersitze einen 'Kuchen' angeeignet haben, der ihnen nicht gehört, denn Richterämter sind anders als Parlaments- und Exekutivämter keine politischen Ämter. Von diesem Kuchen verkaufen die Parteien die einzelnen Stücke für Geld, nämlich gegen die Abgabe der sogenannten Parteisteuer."

Martin Burger, "Richterwahl, Parteienproporz und Parteisteuern", Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht ZBI, 02.2020

Unabhängig und Unabsetzbar

"Richter sollen unabhängig, unabsetzbar und unversetzbar und nur an Recht und Gesetz gebunden sein"
Hans Albrecht Hesse, Einführung in die Rechtssoziologie, Wiesbaden, 2004, S. 119

Das Losverfahren stärkt die Demokratie

"In der heutigen Zeit wird das Losverfahren je länger je mehr als ein Mechanismus betrachtet, welcher dazu beiträgt, die Demokratie zu stärken. Dies geschieht einerseits indem die Gleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern garantiert wird, wenn es darum geht, öffentliche Ämter zu besetzen. Anderseits wird durch das Losverfahren die Vertretung der verschiedenen sozialen Schichten in den Institutionen verstärkt. Es sind diese Ziele, welche durch das Komitee der Volksinitiative zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren verfolgt werden."
Alfio Russo, Des juges tirés au sort : réalité ou illusion démocratique ?, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2019/2, Rz 24
Übersetzung durch Justiz-Initiative

Der Glauben an die Justiz setzt deren Unabhängigkeit voraus

"Die Wahl [der Bundesrichterinnen und Bundesrichter] sollte nicht mehr durch die Parteiarithmetik bestimmt werden. Derzeit teilen sich die Parteien die Sitze des Bundesgerichts auf, als ob es sich um einen Kuchen handeln würde. (…)  Die Justiz funktioniert nämlich nur dann gut, wenn das Volk die Richter respektiert – und die Richter verdienen sich diesen Respekt nur dann, wenn sie sich ein unabhängiges und unparteiliches Erscheinungsbild geben. Das aktuelle System der Parteibindung trübt dieses Erscheinungsbild zusätzlich, weil die Richter einer periodischen Wiederwahl unterworfen sind."
Claude Rouiller, ehemaliger Bundesrichter, in: Denis Masmejan, «Les partis se partagent les sièges du Tribunal fédéral comme si c’était un gâteau». Le Temps, 12. September 2014

Gesellschaftliche Repräsentationsfunktion mit heutigem Richter-Wahlsystem nicht gewährleistet

"Angesichts der Tatsache, das sich heute ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung nicht mehr mit einer Partei identifiziert, wird durch das Festhalten an der Vertretung parteipolitischer Interessen am Bundesgericht die angestrebte gesellschaftliche Repräsentationsfunktion zunehmend weniger erfüllt, gleichzeitig leidet darunter die Sicherstellung der fachlichen Qualität der Kandidierenden. Im Weiteren erhöhen die Notwendigkeit der relativ kurzen Amtsdauer und der regelmässigen Wiederwahlen den Konformitätsdruck auf die Richter bei politisch und gesellschaftlich umstrittenen Fällen."
Vatter Adrian, Justiz, in: Das Politische System der Schweiz, Baden-Baden 2014, S. 493

Machtmissbrauch der Parteien

"Das Ausgeführte zeigt die Verfassungswidrigkeit der Art und Weise, wie die politischen Parteien ihre Macht – man kann es nicht anders sagen – missbrauchen, um Andersdenkende vom Zugang zum Richteramt auszuschliessen."
Mark M. Livschitz, Die Richterwahl im Kanton Zürich, Ihre Faktizität am Obergericht und an den Bezirksgerichten als verfassungsrechtliches Problem. Diss. Zürich 2002, S. 289

Unabhängigkeit der Justiz in Frage gestellt

"Zu den Wahlen sei nur bemerkt, dass Kollegen im umliegenden Ausland, die auf Lebenszeit gewählt sind und für die schon ein Qualifikationssystem einen Eingriff in ihre richterliche Freiheit bedeutet, sich angesichts unseres Wahlmodus eine irgendwie geartete Unabhängigkeit unserer Justiz kaum vorstellen können."
Walter Toni, Funktionen und Grenzen der parlamentarischen Aufsicht über die Gerichte. In: Rhinow René et al., Aspekte der richterlichen Unabhängigkeit und Richter(auswahl), Liestal 2000, S.69 ff

Die Mandatssteuer sollte abgeschafft werden

"…beim Rechtsuchenden kann der Eindruck entstehen, dass ich das Richteramt nur ausübe, weil ich das Amt gekauft (…) habe. Dass ich also das Amt bloss bekleiden darf, weil ich der Partei jedes Jahr etwas von meinem Einkommen abgebe."
Giuliano Racioppi, Die Parteien wollen ihre Macht erhalten, in: Plädoyer, 1/18 S. 10

Eine Forderung der alten Eidgenossen

"Communi etiam consilio … promisimus …ut in vallis nullum judicem, qui ipsum officium aliquo precio vel peccunia aliqaliter comparaverit … acceptamus”

“Wir haben einhellig gelobt, dass wir in den Tälern keinen Richter anerkennen, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat."
Bundesbrief von 1291 zitiert und übersetzt in: Peter Diggelmann zu Art. 47 ZPO, N 34, in: Brunner Alexander et al., Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), 2. Aufl., Zürich/St. Gallen 2016, N 35 S. 344

Parteiunabhängige Kandidaturen sind praktisch chancenlos

"Man geht davon aus, dass der Parteienproporz die sozialen und politischen Kräfte der Gesellschaft in der Zusammensetzung des Gerichtes widerspiegelt und so eine pluralistische Meinungsbildung ermöglicht. Das trifft aber nur bis zu einem gewissen Grad zu. Denn die Parteien geben die Strömungen der Gesellschaft nur teilweise wieder. Die Parteiidentifikation der Bevölkerung ist in der Tendenz abnehmend. Ein gravierendes Problem besteht auch darin, dass parteiunabhängige Kandidaturen praktisch chancenlos sind."
Niccolò Raselli, ehemaliger Bundesrichter, in: Zoe Gwerder, Problem mit der Unabhängigkeit. Luzerner Zeitung, 9. März 2018, S.33

Ausschluss der Parteilosen

"Auf Bundesebene haben die politischen Parteien das Sagen ohnehin allein, denn die Wahlen in das Bundestrafgericht und in das Bundesverwaltungsgericht wie die Bestellung des höchsten Gerichts in Lausanne sind ausschliesslich Sache der Bundesversammlung. (...) In der politischen Wirklichkeit werden (…) Bewerbungen hochqualifizierter Kandidaten ohne parteipolitischen Sukkurs vorzeitig ausgeschieden. Ein Parteiloser wurde seit 1942 nie mehr ins Bundesgericht gewählt. Und immer wieder gelangen dank starker innerparteilicher Unterstützung Richter ins Amt, an deren Befähigung früher oder später ernsthaft gezweifelt wird."
Markus Felber, Problematische Kür der Richter in der Schweiz, NZZ 31.12.2009

Bessere Resultate dank Losverfahren

"Man hat in den Verfassungen der westlichen Demokratien die Rolle der Parteien unterschätzt und sie nicht ausführlich genug dargestellt - auch ihre Macht und ihren Einfluss nicht genügend begrenzt und ich bin überzeugt, dass man mit einem intelligenten Losverfahren bessere politische Resultate erhalten würde, als wenn man die Entstehung von politischen Milieus begünstigt durch ein verfestigtes Parteienwesen."
Peter Sloterdijk im Tagesgespräch mit Ivana Pribakovic: Peter Sloterdijk und die Demokratie, Radio SRF 1, Rendez-Vous am Mittag, 19.4.2018

Gleichgewicht der Staatsgewalten unvollkommen

"Gericht und Richter werden in mannigfaltige Abhängigkeiten, insbesondere im Verhältnis zur Bundesversammlung versetzt, welche die Unabhängigkeit des Höchstgerichts relativieren - hier unter anderem zeigt sich, dass das ideale Modell eines Gleichgewichts der Staatsgewalten in der Schweiz nur unvollkommen und jedenfalls nachrangig zur Idee von der Volkssouveränität rezipiert wurde."
Regina Kiener, Richterliche Unabhängigkeit. Verfassungsrechtliche Anforderungen an Richter und Gerichte. Bern 2001, S. 29f


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