Argumentarium zur Replik der MK BR Karin Keller-Sutter

Aussage BR: Losverfahren stärkt Rechte von verschiedenen Minderheiten nicht

Das qualifizierte Losverfahren garantiert die bestmögliche Vertretung aus der Gesamtheit der qualifizierten Juristinnen und Juristen. Die Auswahl erfolgt durch eine Fachkommission, wobei die Studie von Osterloh und Rost zeigt, dass beim vorgeschlagenen Verfahren deutlich mehr Bewerbungen eingehen werden. Zusätzlich zeigt die Studie der ETH (Statistischer Beratungsdienst der ETH Zürich), dass die Ernennung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter mittels Losverfahren zu einer fairen Repräsentation aller führt.

 

Aussage BR: Losverfahren entspricht nicht unserer demokratischen Tradition

Das Losverfahren kommt bereits heute zum Einsatz, wenn zwei Kandidierende bei einer Wahl gleich viele Stimmen holen. Entsprechend wird das qualifizierte Los bereits heute eingesetzt, um aus zwei qualifizierten Kandidierenden auszuwählen. So geschehen zuletzt bei der Nationalratswahl im Tessin 2011, als Marco Romano per Los in den Nationalrat einzog. Genau dasselbe wird die Fachkommission garantieren. Der Nationalfonds wendet dieses Verfahren ebenfalls an und sogar das Bundesgericht bestimmt in gewissen Fällen per Los einen Oberrichter aus den 26 Kantonen.

 

Aussage BR: Bundesrat und Parlament unterstützen das Kernanliegen der Initiative nicht

Behörden und Parteien wollen sowohl die finanzielle Macht wie auch die Macht, Urteile zu beeinflussen, nicht an unabhängige Richterinnen und Richter abgeben. Wie von vielen Bundesrichtern, z.B. Dr. h. c. Vera Rottenberg (NZZ 18.04.2018) bestätigt, wird das Bundesgericht immer mehr verpolitisiert. Das ist gefährlich.

 

Aussage BR: Es bestehe keine Abhängigkeit der Justiz

Für den Rechtssuchenden ist es offensichtlich, dass die höchsten Richterinnen und Richter von Behörden und Parteien abhängig sind. Das gilt so lange, wie jede Partei ihre Richterinnen und Richter bestimmt, so lange Geld von den Richtern zu den Parteien fliesst und sie sich alle 6 Jahre einer Wiederwahl stellen müssen. Die parteigebundenen höchsten Richter wissen längst, wie sie sich bei Urteilen zu verhalten haben, um der Drohung einer Abwahl zu entgehen. Entweder man spurt oder man tritt vorzeitig zurück. Zudem zeigen sich in der Praxis massive, illegitime Verflechtungen zwischen der Justiz und der Politik. Nur die Justiz-Initiative verunmöglicht solche Missstände.

 

Aussage BR: Mandatssteuer sei freiwillig und «Sache der Parteien»

Diese Behauptung des Bundesrates ist falsch. Die Mandatssteuer ist keine freiwillige Leistung, sondern eine Bedingung der Parteien. Dies zeigt sich nur schon daran, dass die meisten Richter und Richterinnen die Mandatssteuer in der letzten Amtszeit nicht mehr entrichten. Trotz Verträgen zwischen Parteien und Richterinnen und Richtern klagen die Parteien diese Beträge rechtlich nicht ein, sobald sie die Abwahl nicht mehr als Drohkulisse aufbauen können. Denn sie wissen, dass solche Zahlungen widerrechtlich und für anständige Bürgerinnen und Bürger unsittlich sind. Die Parteien verkaufen die Richterämter und ein Richter der nicht bezahlt, und zwar am Anfang, wie dann jedes Jahr, wird nicht oberster Richter. Das läuft der Gewaltentrennung zuwider!

Der Bundesanwalt sollte hier untersuchen und Klage erheben. Aber auch sein Amt hängt von den Parteien ab, wie die Richter, die darüber ein Urteil zu sprechen hätten.
 

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